Dekorationsbild: Kursleiterin mit Teilnehmern, Gebäude einer Volkshochschule

Wichtige Informationen zum Lastschriftverfahren

Seit dem 1. Februar 2014 darf der unbare Zahlungsverkehr nur noch nach den neuen europäischen SEPA-Regeln erfolgen. Damit Sie auch weiterhin problemlos am Lastschriftverfahren teilnehmen können, benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.

Eine uns bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigung wandeln wir zum 1. Februar 2014 automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat um. Ab diesem Zeitpunkt werden wir mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE87LKS00000244589 die jeweilige Kursgebühr (Betrag im Heft oder Internet) mit Mandatsreferenznummer, entspricht der Teilnehmernummer mit Zusatz vhs (Nr.– auf Kontoauszug ersichtlich) mit einer SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto frühestens zwei Wochen nach dem jeweils ersten Kurstag einziehen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/ Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten folgenden Werktag.

Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie  hier.

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